Zentrum
für ärztliche Psychotherapie
Johanniterstr. 2a
46145 Oberhausen
Prof. Dr. Dr. Machtemes
Tel.: 0208 620 44 54
E-Mail:
ed.eiparehtohcysp-nesuahrebo@ofni
Ulrich Hammerla
Tel.: 0208 25 61 8
E-Mail:
hammerla@oberhausen-psychotherapie.de
Ich bin seit 1986 niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin in Oberhausen-Styrum und führe die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“.
Meine Ausbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten habe ich an der Nordrheinischen Akademie der Ärztekammer Nordrhein absolviert, bis zum 30.6.12 war ich psychotherapeutisch in einer Privatpraxis in Duisburg tätig.
Weitere Zusatzqualifikationen habe ich für Naturheilverfahren und die suchtmedizinische Grundversorgung.
Ich bin verheiratet und habe zwei erwachsene Kinder.
Bei mir finden Sie „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“, international als „psychodynamische Therapie“ bezeichnet.
Die psychodynamische Therapie ist eine aus der Psychoanalyse abgeleitete Behandlungsform, die nicht eine tiefgreifende Änderung der Persönlichkeit, sondern die Beseitigung einer aktuellen belastenden Störung zum Ziel hat. Sie wird im Sitzen mit Sichtkontakt durchgeführt, die Sitzungen erfolgen meist im Abstand von ein bis zwei Wochen in einer Gesamtzahl zwischen 20 und 75 Stunden.
Meine Zulassung gilt für die Einzeltherapie von Erwachsenen.
Ich behandle alle Störungen, für die eine Psychotherapie nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zulässig ist, dazu gehören z.B.:
*) hier gelten Sonderregelungen
Ich behandle Versicherte aller Krankenkassen, Privatversicherte und Selbstzahler.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über meinen Praxishauptsitz auf der Schlägelstr. 31a in 46045 Oberhausen, Telefon 0208 25 61 8
Bitte bringen Sie Versichertenkarte und Praxisgebühr oder eine Überweisung zur Psychotherapie mit.
In einem Vorgespräch verschaffe ich mir einen Eindruck von der Indikation und der Dringlichkeit einer Psychotherapie und bespreche das weitere Vorgehen mit Ihnen. Bei dieser Gelegenheit können wir uns auch schon etwas kennenlernen und entscheiden, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung möglich ist.
Wenn Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, klären Sie bitte vorab, ob und ggf. welche Einschränkungen für die Psychotherapie gelten ( zB begrenzte Stundenzahl pro Jahr, Antragspflicht, Selbstbeteiligungen).
Zunächst erfolgen so genannte „probatorische Sitzungen“. Sie dienen der Erfassung der vorliegenden Störung, ihrer relevanten Lebensgeschichte und der Planung der Behandlung.
Danach wird der Antrag an die Krankenkasse und der Bericht für den Gutachter erstellt und an die Krankenkasse geschickt. Sobald die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, setze ich mich mit Ihnen für die Vereinbarung der Folgetermine in Verbindung – in der Regel immer am selben Wochentag zur selben Uhrzeit.
Üblicherweise wird eine Kurzzeittherapie mit 20-25 Sitzungen beantragt, ggf. zur Prüfung der Indikation zu einer Langzeittherapie.
Ist bei Ablauf der genehmigten Therapiedauer absehbar, dass weitere Sitzungen erforderlich sind, muss die Verlängerung bzw. Umwandlung erneut im Gutachterverfahren beantragt werden.
Ich freue mich auf Sie!
Tel.: 0208 25 61 8